
LOGOPÄDIE
Leistungen
ABLAUF
1.
Verordnung
Für eine logopädische Behandlung benötigst du eine Heilmittelverordnung von deinem Arzt. Diese darf zum Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein. Folgende Ärzte stellen eine Verordnung aus: * Kinderärzte * HNO-Ärzte * Pädaudiologen & Phoniater * Fachärzte für Kinder- & Jugendpsychiatrie * Allgemeinmediziner * Neurologen * Kieferorthopäden * Zahnärzte
2. Terminvereinbarung
Solltest du eine Verordnung erhalten haben, melde dich gerne über das Kontaktformular, per Email (info@praxis-lautundleise.de) oder telefonisch unter 05472/8158885.
3.
Erstgespräch
Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, dein Anliegen kennenzulernen und gemeinsam den weiteren Weg zu besprechen. Dabei sprechen wir über die aktuelle Situation, die bisherige Entwicklung sowie Fragen und Wünsche. Mir ist es wichtig, dass du dich von Anfang an gut aufgehoben fühlst. Deshalb ist das Erstgespräch auch eine Gelegenheit, offene Fragen zu klären und gemeinsam realistische Therapieziele festzulegen.
4.
Diagnostik
Nach dem Erstgespräch erfolgt – je nach Verordnung und Anliegen – eine ausführliche Diagnostik. Auf dieser Grundlage erstellen wir einen individuellen Therapieplan, der auf deine bzw. die Bedürfnisse deines Kindes abgestimmt ist. Eine sorgfältige Diagnostik bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Therapie. Mit Hilfe standardisierter Testverfahren, gezielter Beobachtungen und eines persönlichen Gesprächs erfasse ich die individuellen Stärken, Herausforderungen und Ressourcen. Die Ergebnisse werden anschließend ausführlich mit dir besprochen. Gemeinsam leiten wir daraus passende Therapieziele ab und erstellen einen individuellen Behandlungsplan.
5.
Therapie
Auf Grundlage der Diagnostik wird ein individueller Therapieplan erstellt. In den Therapieeinheiten arbeiten wir mit passenden Methoden und Übungen an den persönlichen Zielen und stärken Fähigkeiten, die für den Alltag wichtig sind.
*
Terminabsage
Der Erfolg einer logopädischen Behandlung hängt von deiner regelmäßigen aktiven Teilnahme ab. Daher ist es in deinem Interesse, die vereinbarten Behandlungstermine zuverlässig wahrzunehmen. In deiner Behandlungszeit stehe ich ausschließlich dir zur Verfügung. Solltest du einen vereinbarten Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, bitte ich dich, mir dies spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin mitzuteilen. Erfolgt die Absage nicht mindestens 24 Stunden vorher, muss ich dir den Termin privat in Rechnung stellen. Im Krankheitsfall muss der Patient unverzüglich eine Krankmeldung vorweisen, damit die Ausfallgebühr entfällt.
Kosten
Bei Fragen zur Kostenübernahme stehe ich dir gerne zur Verfügung. Ich unterstütze dich dabei, die notwendigen Formalitäten zu klären und sorge dafür, dass du dich voll und ganz auf deine Therapie konzentrieren kannst.
Gesetzlich Versicherte:
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, werden die Kosten für logopädische Behandlungen in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen einen gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung selbst tragen. Solltest du einen Befreiungsausweis besitzen, bringe diesen bitte zum ersten Termin mit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Privat Versicherte:
Die Kostenübernahme durch deine private Krankenversicherung hängt von deinem individuellen Versicherungsvertrag ab. In der Regel erstattet die private Krankenversicherung die Kosten für logopädische Behandlungen ganz oder teilweise. Auch hier benötigst du eine ärztliche Verordnung. Ich empfehle dir, sich vor Beginn der Therapie bei deiner Versicherung zu erkundigen, welche Leistungen abgedeckt sind und ob eine vollständige Kostenübernahme erfolgt. Nach der Behandlung erhältst du von mir eine Rechnung, die du bei deiner Versicherung einreichen kannst.
Beihilfeberechtigte:
Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Unterstützung durch ihren Arbeitgeber sowie zusätzlich durch eine private Krankenversicherung. Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz der Behandlungskosten, der restliche Betrag wird von der privaten Krankenversicherung übernommen. Auch hier benötigst du eine ärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung. Die genauen Bedingungen und Prozentsätze können variieren, daher empfehle ich dir, sich vorab bei deiner Beihilfestelle und deiner privaten Krankenversicherung zu informieren. Auch hier stelle ich dir nach der Behandlung eine Rechnung zur Einreichung bei den entsprechenden Stellen aus.